Rechtsprechung
   BVerwG, 03.05.1993 - 1 B 184.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,13035
BVerwG, 03.05.1993 - 1 B 184.92 (https://dejure.org/1993,13035)
BVerwG, Entscheidung vom 03.05.1993 - 1 B 184.92 (https://dejure.org/1993,13035)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Mai 1993 - 1 B 184.92 (https://dejure.org/1993,13035)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,13035) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entfallen der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Ermessenswege nach § 22 Ausländergesetz (AuslG) 1990 - Einreise unter Verletzung der Sichtvermerksvorschriften - Pflicht zur Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens oder eines Obergutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1993 - 1 B 184.92
    Jedenfalls aufgrund dieser Umstände mußte sich dem Oberverwaltungsgericht eine weitere Sachaufklärung nicht aufdrängen (vgl. BVerwGE 71, 38 [BVerwG 06.02.1985 - 8 C 15/84]).
  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1993 - 1 B 184.92
    Dies ist u.a. dann der Fall, wenn ein vorliegendes Gutachten grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht oder Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters gibt (BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]; Beschluß vom 26. April 1988 - BVerwG 1 B 30.88 -).
  • BVerwG, 26.04.1988 - 1 B 30.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1993 - 1 B 184.92
    Dies ist u.a. dann der Fall, wenn ein vorliegendes Gutachten grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht oder Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters gibt (BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]; Beschluß vom 26. April 1988 - BVerwG 1 B 30.88 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 13 S 880/00

    Einbürgerung - Jugendstrafe

    Jugendstrafe ist somit rechtstechnisch betrachtet etwas anderes als Freiheitsstrafe (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.11.2000, BVerwGE 112, 180 ff. zu § 51 Abs. 3 2. Alt. AuslG unter ausdrücklichem Hinweis auf § 88 AuslG; vgl. zur entsprechenden Fragestellung bei § 47 AuslG i.d.F. vom 9.7.1990, BVerwG, Urteil vom 19.11.1996, InfAuslR 1997, 152, ebenfalls unter ausdrücklicher Bezugnahme auf § 88 AuslG; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.5.1992, InfAuslR 1992, 248/249 und vom 19.10.1994, InfAuslR 1995, 155/159; OVG Hamburg, Beschluss vom 27.5.1993, InfAuslR 1993, 263/265; Hess. VGH, Beschluss vom 20.10.1992, InfAuslR 1993, 50/54).
  • BVerwG, 04.07.1995 - 1 B 40.95

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Versagung einer Aufenthaltserlaubnis

    Bleiben die Versagungsgründe der §§ 8 f. AuslG grundsätzlich sogar bei Vorliegen der Voraussetzungen eines an anderer Stelle geregelten Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis anwendbar, greifen sie erst recht dann ein, wenn - wie im Falle des § 22 AuslG zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte - die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung nur im Ermessenswege vorgesehen ist (Beschluß vom 3. Mai 1993 - BVerwG 1 B 184.92 - InfAuslR 1993, 263).

    Dies erklärt sich ohne weiteres dadurch, daß in diesem Fall vor Erteilung des Visums die Zustimmung der Ausländerbehörde eingeholt werden kann, und entspricht auch der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 3. Mai 1993, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1993 - 18 B 628/93

    Rechtsfolge; Unerlaubte Einreise

    gebundene Ansprüche gemeint, so daß Anspruchsgrundlagen, die der Ausländerbehörde Ermessen bei der Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung einräumen, von vornherein ausscheiden (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 02.03.1993 - 18 B 4819/92 - (zu § 16 II AusIG) und Beschl. v. 25.06.1993 - 18 B 1245/93 (zu § 22 S. 1 AusIG); ebenso OVG Hamburg, Beschl. v. 27.10.1992 OVG Bs VII 167/92 = AuAS 1993, 29; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 17.03.1993 - 1 B 27.93 = InfAusIR 1993, 278, und Beschl. v. 03.05.1993 - 1 B 184.92 = InfAusIR 1993, 263).
  • VG Düsseldorf, 23.08.2001 - 24 L 1412/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Ausweisung eines im Bundesgebiet mehrfach

    (4) Mit der Verengung der Ausweisungsbefugnis auf spezialpräventive Erwägungen einher gehen erhöhte Anforderungen an (behördliche und gerichtliche) Aufklärung des Sachverhaltes: Die für die Einschätzung der spezialpräventiven Erwägungen notwendige Prognose erfordert in der Regel, dass die Ausländerbehörde die einschlägigen Unterlagen und Informationen beigezogen und gewürdigt hat, so ausdrücklich: Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 7. Juli 1992 - 12 TH 990/92 - NVwZ 1993, 204, 205, Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. Mai 1993 - OVG Bs II 55/93 - InfAuslR 1993, 263, 264/5, die dazu die Akten des Strafverfahrens, das Vollstreckungs- oder Bewährungsheft, den die Verbüßung der restlichen Strafe aussetzenden gerichtlichen Beschluss, die Stellungnahme des Leiters der Justizvollzugsanstalt, die Berücksichtigung der familiären sowie der eventuellen beruflichen Situation nach der Haftentlassung zählen; ferner Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 2. Juni 2000 - 18 B 1121/99 - (Vollstreckungsheft).
  • VG Düsseldorf, 17.11.2004 - 24 L 2438/04

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Rücknahme, Zuständigkeit, Örtliche Zuständigkeit,

    Rechtsprechung; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 7. Juli 1992 - 12 TH 990/92 - NVwZ 1993, 204, 204/5; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. Mai 1993 - OVG Bs II 55/93 -, InfAuslR 1993, 263, 264; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. November 1994 - 18 A 999/93 -.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht